Hinweise zur Mitnahme von Gepäck in unseren Bussen
In unseren Bussen ist der Platz für Gepäck natürlich etwas begrenzt, daher lies dir bitte auch unsere Regeln zur Mitnahme von Gepäck in unseren Bussen durch. Mitnahme von Gepäck
Nibirii Festival Camping Infos
Hier findest du einen Auszug aus den Camping Infos des Nibirii Festivals. Die kompletten Infos findest du hier: Nibirii Festival Camping Infos
1. Mit Betreten der Park- und Campingplätze des „Nibirii Festivals“ akzeptiert jeder Besucher ausdrücklich die Park- und Campingordnung des „Nibirii Festivals“.
2. Den Anordnungen der Ordnungs- und Sicherheitsdienste ist unbedingt Folge zu leisten. Diese gelten ergänzend zu der Park- und Campingordnung des Nibirii Festivals.
3. In den gesamten Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu dem Campingplatz ist mit allen Kfz untersagt. Im Bereich des Parkgeländes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In Parkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden.
4. Bei abgestellten Fahrzeugen, die nicht haftpflichtversichert und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen sind entfällt die Parkberechtigung. Zusätzlich dazu ist es nicht erlaubt Fahrzeuge abzustellen, wenn deren Tank und/oder Motor undicht ist und/oder wenn diese sich in keinem verkehrssicheren Zustand befinden und/oder wenn von diesen eine anderweitige Gefahr ausgehen könnte.
5. Das Parken außerhalb genehmigter und ausgewiesener Parkflächen ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Fahrzeuge, die außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt sind, werden abgeschleppt. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
6. Für das Festival-Camping ist ein separater Parkbereich ausgewiesen um die Laufwege für die Besucher des Campingplatzes zu reduzieren. Das Befahren des Camping-Parkbereiches ist nur mit gültigem Campingticket erlaubt.
7. Das (Wild-)Campen außerhalb des ausgewiesenen Campingbereiches ist verboten und wird behördlich verfolgt. Dies gilt ebenso für das Nächtigen in Fahrzeugen, Anhängern, Wohnmobilen, o.ä.
8. Bitte beachtet, dass sich die VIP Tickets nur auf das Festivalgelände und nicht auf den Campingplatz beziehen.
9. Es wird die Möglichkeit geben zu duschen. Jeder Besuch der Dusche kostet 2€. Von 06 bis 08 Uhr morgens ist Happy Shower, da kostet das Duschen nur die Hälfte also 1€.
10. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Park- oder Campingfläche, jedoch gibt es die Möglichkeit für größere Gruppen zusammenhängende Campingflächen zu reservieren. Hierzu sollte bitte eine E-Mail an die info@nibirii.com mit dem Betreff „Gruppencamping“ geschrieben werden. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnungspersonal zugewiesen. Flucht- und Rettungsgassen sind dabei immer freizuhalten.
11. Es erfolgt keine Bewachung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungskräfte werden nur für die Einweisung und die Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht jedoch zur Bewachung der Fahrzeuge! Eine Haftung des Veranstalters für Schäden durch Einbrüche, Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
12. Das Betreten des Campingbereiches ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Campingbändchen oder einem gültigen Campingticket erlaubt.
13. Jeder Campingplatzbesucher ist dazu angehalten so wenig Fläche wie möglich aber so viel wie nötig zu nutzen. Die absolut maximale Stellfläche pro Person auf dem Campingplatz beträgt maximal 10 m².
14. Auf dem gesamten Campinggelände gilt zum Anwohnerschutz ab 22 Uhr die Nachtruhe. Übermäßiger Lärm wird durch das Ordnungspersonal und die Sicherheitskräfte unterbunden. Bluetooth Lautsprecher sind zu Nachtruhe hin auf Zimmerlaustärke zu reduzieren. Die Nachtruhe dauert bis 7 Uhr an.
15. Besucher des Campinggeländes dürfen ihr Gepäck mit Hilfe von Handwagen, Sackkarren oder Schieberollbügelwagen mit einer maximalen Breite von 85cm vom Parkbereich in den Campingbereich transportieren. Die Mitnahme von Kfz-Anhängern o.ä. auf die Campingplätze ist nicht gestattet.
16. Beim Betreten des Campinggeländes behält sich der Veranstalter vor stichprobenartige Überprüfungen und Durchsuchungen der Besucher und ihres Gepäcks vorzunehmen, um die Mitnahme von verbotenen Gegenständen zu verhindern.
17. Verbotene Gegenstände sind:
- Illegale Drogen
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Wasserpistolen, die echten Waffen ähnlichsehen
- Sägen, Äxte, Beile, Spaten, bzw. Klappspaten und vergleichbares Werkzeug
- Selbst gebastelte Nieten oder Selbstgemachter Schmuck (mit Nägeln, Stacheldraht usw.) bzw. alles was offensichtlich eine erhöhte Unfallgefahr darstellt oder als Waffe missbraucht werden könnte
- Laserpointer
- Drohnen und sonstige Flugkörper
- Lärmerzeugende Gegenstände wie Gas-Hupen, Megafone, Beschallungsanlagen (normale Bluetooth Lautsprecher sind gestattet), Trommeln, Vuvuzelas oder ähnliches
- Pyrotechnische Gegenstände aller Art (auch Wunderkerzen)
- Bau- und Brennholz
- Himmelslaternen, Fackeln und Petroleumlampen
- Gasflaschen über 450g Füllgewicht
- Umweltgefährdende und entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten
- Stromaggregate
- Säurebatterien
- Trockeneis (Gefahr der Kälteverbrennung)
- Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse (Ausnahmen siehe unter „Erlaubt sind“)
- Massive Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
- Kühlschränke
- Fortbewegungsmittel wie Fahrräder oder Roller
- Haustiere
- T-Shirts, Banner, Flaggen o.ä. mit rechtsradikalem Hintergrund
- Flugblätter bzw. Flyer
- Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Bei dem Einlass auf das Campinggelände muss damit gerechnet werden, dass verbotene Gegenstände und Substanzen ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt werden. Bei Gegenständen, die gegen die deutsche Gesetzgebung verstoßen, werden zusätzlich Polizei und Ordnungsbehörden hinzugezogen.
18. Erlaubt sind
- Zelte, Pavillons, Campingstühle und Zubehör
- Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
- Getränke
- (Bierfässer mit Handpumpe und kleine selbstkühlende Fässer sind erlaubt. Ebenso Dosen, PET Flaschen und Tetrapaks)
- Proviant
- (Einzige Ausnahme für Glasbehältnisse ist Frühstücksaufstrich wie z.B. Marmelade oder Nuss-Nougat-Creme)
- Bluetooth-Lautsprecher (maximale Größe von einer 0,5l PET Flasche)
- Gaskartuschen für den Betrieb von Gaskochern mit maximal 450g Gasfüllung
- Einweg-, Drei-Bein- und Säulen-Grills (Betrieb nur in der ausgewiesenen Fläche)
- Für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien.
- 19. Der Betrieb von Bluetooth-Lautsprechern auf dem Campingplatz ist gestattet. Die Lautsprecher sind dabei so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
20. Das Graben von Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstigen Löchern (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen ist untersagt.
21. Die Rettungswege sind lebenswichtig und müssen unter allen Umständen freigehalten werden! Um dies zu gewährleisten sind die Bodenmarkierungen der Campingflächen zu beachten.
22. Der Veranstalter haftet weder für Schäden noch für Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in einem Schließfachcontainer auf dem zentralen Platz des Campinggeländes deponiert werden. Alle Besucher sind angehalten selbst auf Ihr Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen.
23. Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Je nach Witterungsverhältnis kann für das zubereiten von Speisen auf den Grill und Kochbereich verwiesen werden um die Brandgefahr zu mindern.
24. Für das Grillen sind sowohl Einweg-, Drei-Bein- als auch Säulen-Grills gestattet. Das Grillen neben dem eigenen Zelt ist jedoch verboten. Es wird auf den separaten Grill- und Kochbereich verwiesen und die Brandgefahr zu reduzieren. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder zu verwenden. Um das Unfallrisiko zu minimieren, sind sämtliche Formen von flüssigen, brandfördernden Mitteln untersagt. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen oder die Stahlplatten im Grill- und Kochbereich zu schütten.
25. Das Einlassband für Camping- und Festivalgelände wird beim Einlass auf das Campinggelände gegen Vorlage des Camping- und Festivaltickets ausgehändigt.
26. Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen an den Chemietoiletten, in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos von den Ordnern verteilt. Die vollen Müllsäcke werden zudem täglich durch das Müllmobil eingeholt.
27. Raucher werden gebeten für ihre Zigarettenstummel geeignete Behälter mitzunehmen um die Brandgefahr und Verschmutzung der Umwelt durch diese zu reduzieren.
28. Um der Lebensmittelverschwendung und der unnötigen Abfallproduktion vorzubeugen, wird neben dem Sanitätszelt ein kleiner Pavillon aufgebaut, bei dem es möglich ist, Dosen, Konserven u.ä. für andere Festivalbesucher als Foodsharing bereitzustellen. Zum Ende der Veranstaltung können hier haltbare Lebensmittel als Spende für eine Tafel abgegeben werden.
29. Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
30. Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
31. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
32. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.
33. Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
34. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Hierzu reicht es sämtlichen Müll, in Müllsäcken verpackt, gesammelt an einer Stelle zu platzieren, damit das Camping-Müllmobil diese einsammeln kann.
35. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis Sonntag, 21.08.2022, 22.00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen. Der Sonntag kann noch als Badetag am Dürener Badesee genutzt werden.
36. Ergänzend zur Park- und Campingordnung des Nibirii-Festivals gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.nibirii.com